Jugendschutz

ALKO-SBK HÄLT SICH AN DAS JUGENDSCHUTZGESETZ!

Bezogen auf Rock am Dick bedeutet das, dass Personen unter 16 Jahren keinen Zutritt zum Festivalgelände haben. Es sei denn, sie erscheinen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Dieser Erziehungsberechtigte muss auch während der kompletten Veranstaltung anwesend bleiben.

Sowohl von dem Minderjährigen, als auch von dem Erziehungsberechtigten werden die Ausweise an der Kasse eingesammelt, gemeinsam gelagert und werden auch ausschließlich gemeinsam, beim Verlassen des Geländes, wieder herausgegeben.

Ein Alkoholgenuss ist für Personen unter 16 selbstverständlich verboten!

Jugendliche im Alter von 16 bzw. 17 Jahren müssen beim Betreten des Festivalgeländes ihren Personalausweis an der Kasse abgeben.

Die Ausweise werden sicher gelagert und können beim Verlassen des Geländes wieder abgeholt werden.

Für diese Jugendlichen gilt: Um 24.00Uhr ist Feierabend.

In Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der Polizei werden während der Veranstaltung stichprobenweise Ausweiskontrollen durchgeführt (verstärkt ab 24.00 Uhr). Sollten sich zu diesem Zeitpunkt noch Personen auf dem Gelände befinden, die laut Jugendschutzgesetz nicht dazu befugt sind, ist mit Konsequenzen zu rechnen.

Wir möchten hiermit noch einmal alle Besucher bitten, sich an diese Regeln zu halten.

Danke!