AGBs

Mit dem Kauf der Festivaltickets wird den folgenden AGBs zugestimmt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Allgemeinen Konzertorganisation Sonsbeck (kurz ALKO SBK) für den Besuch des Rock van Dyck-Festivals und den Erwerb von Eintrittskarten.

Beim Kauf von Eintrittskarten entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Käufer und dem Veranstalter. Der Käufer akzeptiert mit dem Kauf einer Eintrittskarte die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • 1 Veranstalter und Geltungsbereich

Veranstalter des Rock am Dick Festivals am Heideweg ist die Allgemeine Konzert Organisation n.e.V (Alko-SBK). mit Sitz in Sonsbeck, vertreten durch den Vorstand.

Für den Besuch des Rock am Dick Festivals gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • 2 Erwerb von Eintrittskarten

Der Erwerb von Eintrittskarten ist auf verschiedenen Wegen möglich:

Eintrittskarten sind

  • über das Internet im Vorverkauf oder
  • an den bekanntgegebenen Vorverkaufsstellen oder
  •  an der Abendkasse, sofern nicht schon im Vorverkauf ein Ausverkauf stattgefunden hat

zu erwerben.

Eine vertragliche Beziehung kommt ausschließlich zwischen dem/der rechtmäßigen Inhaber*in einer Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim ersten Vorzeigen des Tickets erhält der/die Käufer*in ein Festivalbändchen, welches am Handgelenk zu befestigen ist und von diesem Zeitpunkt an als Eintrittskarte fungiert.
Kann ein solches Bändchen nicht vorgezeigt werden, so wird der Zutritt zum Veranstaltungsort untersagt. Sollte sich der Verschluss eines Bändchens öffnen, so wird es auf Vorzeigen an der Abendkasse ersetzt.
Durch den Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der/die Besucher*in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder Missbrauch von Gutscheinen, Ausweisen oder Festivalbändchen hat deren Einzug und Ungültigkeitserklärung sowie eventuelle gerichtliche Schritte zur Folge.

  • 2.1 Erwerb von Eintrittskarten im Kartenvorverkauf per Bestellung im Internet

Für die Abwicklung des Kartenvorverkaufs über das Internet ist die Paylogic Deutschland Gmbh verantwortlich. Es gelten die AGBs der Paylogic GMBH (www.paylogic.com/de/terms-conditions). Das über den Onlinshop erworbene Ticket der Paylogic Deutschland GmbH berechtigt zum Einlass der auf dem Ticket angegebenen Veranstaltung.

Die Widerrufung einer bereits bezahlten Bestellung und die damit verbundene Rückerstattung des Geldes ist ausgeschlossen.

Das Weiterverkaufen von Tickets ist grundsätzlich nicht gestattet. Illegal erworbene Tickets sind ungütig und der Veranstalter behält sich vor, rechtliche Schritte gegen Wiederverkäufer einzuleiten.

  • 2.2 Erwerb von Eintrittskarten an der Abendkasse

Sofern das Kontingent von 999 Eintrittskarten im Vorverkauf noch nicht ausgeschöpft ist, wird ein Verkauf der übrigen Eintrittskarten an der Abendkasse erfolgen.

  • 2.3 Jugendschutz

Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren werden nach 0:00 von dem Festivalgelände verwiesen, es sei denn, sie befinden sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Jugendliche unter 16 Jahren erhalten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Einlass.

Ein Alkoholgenuss ist selbstverständlich verboten! Sowohl von dem/der Minderjährigen, als auch von den Erziehungsberechtigten werden die Ausweise an der Kasse eingesammelt, gemeinsam gelagert und werden auch ausschließlich gemeinsam, beim Verlassen des Geländes, wieder herausgegeben.

  • 3. Rücknahme von Eintrittsbändchen

Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Eintrittskarten/Eintrittsbändchen ist nicht möglich. Sollte sich der Verschluss eines Eintrittsbändchen geöffnet haben, so wird es nur bei Vorlage an der Abendkasse ersetzt werden.

  • 4. Haftung

Die Veranstalter oder ihre Erfüllungsgehilfen haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verbleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

Ausschließlich die angelegten Wege dürfen benutzt werden. Jenseits des Festivalgeländes und der Wege kann es zu Unfällen (z.B. insbesondere bei Betreten des Waldes) kommen. Der Veranstalter übernimmt in solchen Fällen keinerlei Verantwortung.

Aufgrund der hohen Lautstärke im Bühnenbereich, wird das Tragen von Ohrstöpseln dringend empfohlen! Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Hörschäden jeglicher Art.

  • 5. Einlass

Der Einlass auf das Festivalgelände beginnt um 16 Uhr und wird während der Programmdauer – solange diese störungsfrei verläuft – mit gültigem Eintrittsbändchen jederzeit gewährt.

Die Veranstalter*innen haben den Anspruch einen Raum zu eröffnen, in dem viele sehr unterschiedliche Menschen sich wohl fühlen können. Dies ist verbunden mit einem Anspruch an das Verhalten aller Menschen, die Rock am Dick besuchen.
Personen mit Verfassungswidrigen Symbolen auf Kleidungsstücken, Textilien und/oder Tattoos mit rassistischem, nationalistischem bzw. der sogenannten „Grauzone“ zu verortenden Bands, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. An dieser Stelle wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht, so verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.

Das Campen auf dem Festivalgelände ist nicht gestattet

  • 6. Ausfall, Abbruch der Veranstaltung, Verspätung, Programmänderung
  • a) Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange die Veranstalter die
    Umstände des Wetters verantworten können. Sollten durch Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt oder – nach Beginn – abgebrochen oder unterbrochen werden. Dies bezieht auch ganze oder teilweise Sperrungen des Veranstaltungsgeländes (Festivalgelände und Parkplatz) ein.
  • b) Sollte das gesamte Festival noch vor Beginn ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, haben die Festivalbesucher einen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. Zur Geltendmachung dieses Anspruchs sind die nicht entwerteten Tickets bis spätestens 10 Werktage nach geplantem Veranstaltungsende zu übersenden an:

Allgemeine Konzertorganisation Sonsbeck

Postfach 1102

47662 Sonsbeck

Ein Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufsgebühr oder Ticketgebühr sowie darüber hinausgehenden Schadensersatz besteht nicht, es sei denn, der Veranstalter hat die Absage zu vertreten.

c) Sollte das Konzert aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung abgebrochen oder unterbrochen werden müssen, besteht für die Festivalbesucher kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, den Veranstaltern kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

d) Die Veranstalter*innen behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für die Besucher zumutbar ist.

e) Programmänderungen bleiben vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen Absage einzelner Künstler bestehen nicht.

f) Änderungen aller Art werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich bekannt gegeben.

  • 7. Parkplatzordnung

Der Parkplatz ist am Festivaltag ab 15 Uhr geöffnet. Wildes Parken ist untersagt und wird von den Ordnungsbehörden geahndet. Der Veranstalter hält ausreichend Parkflächen vor, sollten diese jedoch besetzt sein besteht kein Anspruch auf einen zugewiesenen Parkplatz.

Das Parken der Kraftfahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung der Fahrzeuge auf dem Parkplatz erfolgt nicht. Der Sicherheitsdienst wird lediglich zur Parkeinweisung der Fahrzeuge eingesetzt. Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten.

Das Parken von Fahrzeugen oder sonstigen Transportmitteln ist nur auf den hierfür vorgesehenen Plätzen gestattet und geschieht auf eigene Gefahr.

  • 8. Sicherheit und Hausrecht

Den Anordnungen des Sicherheitspersonals bzw. denen behördlicher Überwachungsorgane ist unbedingt Folge zu leisten.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat der Veranstalter das Hausrecht. Störungen der Veranstaltung sind zu unterlassen und auf andere Anwesende ist Rücksicht zu nehmen.

Die Veranstalter behalten sich vor, die Personen, die den Verlauf der Veranstaltung stören, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

Es ist untersagt Waffen oder waffenähnliche Gegenstände, Sprengstoff, Feuerwerk, eine nationalsozialistische Gesinnung in den Veranstaltungsbereich zu nehmen. Besucher*innen mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen, Sprengstoff, Feuerwerk, einer nationalsozialistischen Gesinnung wird der Zutritt verwehrt.

Es ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt, offenes Feuer zu entzünden.

Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und nicht zulässige Gegenstände für die Dauer der Veranstaltung einzuziehen. Eine Rückgabe der Gegenstände kann nicht garantiert werden.
Besucher, die nicht bereit sind, nicht zulässige Gegenstände außerhalb des Veranstaltungsbereichs zu deponieren, können ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes nicht eingelassen und vom Veranstaltungsbereich verwiesen werden.

Das Mitführen Glasbehältern ist untersagt.

Für Personen, gegenüber denen ein Hausverbot ausgesprochen wurde, bleibt dieses für die Dauer der Veranstaltung bestehen.

Personen unter Drogeneinfluss kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt bzw. der weitere Besuch der Veranstaltung verweigert werden.

Mitgebrachte Tiere haben – mit Rücksicht auf den Tierschutz – keinen Zutritt zum Bühnenbereich.

Jeder nicht von der Allgemeinen Konzertorganisation Sonsbeck genehmigte kommerzielle Handel, bzw. jedes nicht vom Veranstalter genehmigte Gewerbe auf dem Festivalgelände ist zu unterlassen.

Der Veranstalter ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder die von Sicherheitsorganen wegen strafbarer Handlungen festgenommen oder angezeigt werden, aufzunehmen oder vom privaten Sicherheitsdienst aufnehmen zu lassen.

Der Inhaber einer Eintrittskarte erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten an Behörden weitergeleitet werden, sollte es einen begründeten Verdacht geben, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung während des Festivals gefährdet ist.

  • 9. Ton- und Bildaufnahmen

Der Veranstalter kann das Mitbringen von Video- und Tonaufnahmegeräten in den Bühnenbereich untersagen. Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind in diesem Fall nicht zulässig.
Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Bühnengelände. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.

Der Veranstaltungsbesucher willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen seiner Person erstellen zu lassen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu Eigenwerbezwecken zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.

  • 10. Schlussbestimmungen 
    Sollten einzelne oder mehrere Punkte der (AGB) Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemein. Geschäftsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.